SWG-Sachverstädnieg
Unfall? 0176-43210087
   Unfall? 0176-43210087

Das Problem des Unfalls

Problem des Unfalls

Wenn Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie, sofern der Schaden für Sie als Laien erkennbar über ca: 750 Euro liegt, in Ihrem eigenen Interesse schnellstens einen Gutachter beauftragen.
Ihnen als Geschädigten steht es frei, zur Beweissicherung und zur Feststellung des Gesamtschadens einen Sachverständigen zu beauftragen.
Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Schadenersatzansprüche in voller Höhe anerkannt werden.
Schon im Interesse der Geldbörse sollten Sie auf eine vollständige und schnelle Schadenregulierung aus sein.
Haben Sie schon mal etwas von merkantiler Wertminderung oder der 130% Regelung gehört?
Ich als unabhängiger Sachverständiger werde Ihnen dies gerne erklären , die gegnerische Versicherung eher nicht... .

Sie haben ein Recht darauf nach einem Unfall so gestellt zu werden, als wäre das Unfallereignis nicht eingetreten.

Bestehen Sie darauf und lassen Sie sich von uns helfen Ihre Forderungen durchzusetzen.

Problem Versicherung:

Versicherungen arbeiten wie jedes Unternehmen gewinnorientiert.
Das bedeutet sie sparen so gut es geht.
Überlassen Sie daher nicht der Versicherung die Wahl, was sie bezahlen will!
Bestehen Sie daher direkt auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen.
Treten Sie nicht in die Unfallschnellhilfefalle der Versicherungen.
Die Kosten des Sachverständigen hat die gegnerische Versicherung, als Bestandteil des Gesamtschadens, zu übernehmen diese zählen zu den Schadenfolgekosten!
Die Kosten eines von Ihnen hinzugezogenen Verkehrsanwaltes übrigens ebenso.
Sollten Sie keinen Rechtsanwalt kennen, sind wir Ihnen bei der Auswahl gerne behilflich und stehen Ihnen während der gesamten Schadenabwicklung beratend zur Seite.
Sie sind in der Beweispflicht; Sie müssen also nachweisen in welcher Höhe der Ihnen entstandene Schaden liegt.
Informieren Sie uns wenn Sie Schreiben oder Anrufe der gegnerischen Versicherung bekommen, da wir Ihnen auch dahingehend Hilfestellung leisten, sofern es nicht in das Rechtsberatungsgesetz fällt, ist dies der Fall werden wir Sie mit einem geeigneten und qualifizierten Rechtsanwalt in Kontakt bringen

Hier finden Sie uns:

Uder Sachverständige (Sascha Uder)
Bahnhofstraße 28
66111 Saarbrücken

Uder Sachverständige (Sascha Uder)
 Lindenstraße 21
 66787 Wadgassen

Kontakt:

 

Mobil: 0176-43210087
Tel: 06834-4680230
E-Mail:info@sv-uder.de

Druckversion | Sitemap
©2022 Uder Sachverständige Sascha Uder

Anrufen

E-Mail