Haftpflichtschaden
Im Haftpflichtschaden ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß $ 249 BGB den Schaden zu ersetzen, welchen der Geschädigte durch das Unfallereignis erlitten
hat.
Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob das Unfallereignis nie eingetreten wäre.
Beim Haftpflichtschadenfall werden Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht.
Das Haftpflichtgutachten ist für Sie kostenlos!
Kaskoschaden
Im Kaskoschadenfall haben Sie als Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall den Versicherungsbedingungen (AKB) folge zu leisten.
Anspruch auf Ersatz der unfallbeschädigten Teile.
Es handelt sich hier ausschließlich um Vertragsrecht, welches von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtfall streng zu trennen ist.
Im Kaskofall zählen die Versicherungsbedingungen (AKB) der Versicherung.
In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen
Fiktive Abrechnung
Der Geschädigte kann gemäß § 249 BGB frei wählen, ob er das Fahrzeug instandsetzen lässt oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt.
Dies beinhaltet folgende Gesichtspunkte: Wirtschaftlichkeitspostulat und Dispositionsgrundsatz
Achtung: Bei der fiktiven Abrechnung wird die MwSt. nicht gezahlt, da sie nicht anfällt.
Haben Sie jedoch Rechnungen in denen sie nachweislich die Reparatur in Eigenregie durchgeführt haben, kann man die MwSt. nachträglich anfordern in der Höhe in der sie entstanden ist.
Merkantile Wertminderung
Ist der Wert in Euro um den das unfallbeschädigte Fahrzeug nach kompletter sach- und fachgerechter Reparatur günstiger im Vergleich zu anderen unfallfreien Fahrzeugen am Markt gehandelt wird
Die Wertmiderung ist Teil des Schadens und wird durch den Sachverständigen ermittelt
Nuzungsausfall
Wenn Sie als Geschädigter kein Ersatzfahrzeug mieten, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung in Euro im Sinne von § 249 Abs. 2.
Restwert
Der Restwert ist der Veräußerungswert des durch den Unfall beschädigten Fahrzeugs, dieser wird von uns ermittelt.
Haftpflichtfall Regional
Kaskofall Überregional.
Totalschaden
Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs entweder aus technischer Sicht nicht möglich oder unwirtschaftlich ist (Wirtschaftlichkeitspostulat ist entsprechend zu beachten)
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungwert ist der Wert in Euro, den Sie als Geschädigter aufwenden müssen um ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler mit techn. Überprüfung erwerben zu können.
130% Grenze
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigen kann unter folgenden Gesichtspunkten das Fahrzeug dennoch im Haftpflichtfall instandgesetzt werden.
- Sach- und fachgerechte Reparatur
- Reparaturnachweis
- Vollständige Reparatur
- 6 Monate Nutzungsinteresse
- besonderes Haltungsinteresse
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